Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung VIIII vom 20. Juni 2024)
Abgeschlossene (Fernabsatz - ) verträge kommen mit AF-Carparts Consulting Andreas Fritzle, G.-Bäumer-Allee 23, 71364 Winnenden zu stande.
§ 1 Allgemeines
(1) Wir verkaufen und liefern ausschließlich nur zu nachstehenden Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.Erklärungen sowie Zusagen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.Dies gilt auch im Falle entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Käufers. Diese werden durch die Lieferbedingungen des Verkäufers außer Kraft gesetzt.Der Verkäufer anerkennt solche Bedingungen nicht,auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Kundenkonto
Nach der Anmedlung eines Kundenkontos hat der Kunde 48 Std. Zeit seine Bestellung abzugeben. Macht er das nicht wir der Account zwecks Datenschutz von unserer Seite gelöscht.
§ 2.1 Bestellungen
Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns verbindlich eingegangen und nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Im letzteren Falle haften wir keinesfalls für Fehl-, Minder- oder Mehrlieferung,das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfange der Käufer. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Werden Zubehörteile jeglicher Art falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer Angaben des Bestellers geliefert oder angeliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Wir liefern stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Bestellungen über längere Zeiträume, auch wenn der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zugrunde gelegt war. Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Verpackung und Versandkosten.
(2) Alle genannten Preise beinhalten die z.Zt. gesetzlich gültige Mehrwertsteuer, Preisänderungen vorbehalten.
(3) Die Zahlungsbedingungen sind per Paypal,Amazon Pay oder Vorkasse/Überweisung zu leisten.Bei Kunden mit fester Kundennummer ist auch Rechnung möglich. Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3.1) Für diesen Service der Notfallnummer 24/7 berechnen wir einen Betrag von 6,99 Euro von ihrem PayPal Konto.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material - und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 3.1 Abo Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit beendet werden.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwir -kungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalier ten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 Prozent des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 Prozent des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen ver sandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungs ort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sa che bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünfti gen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berech tigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unver züglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zah lungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Ver arbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beträgt 6 Monate und beschränkt sich darüber hinaus auf die jeweiligen Herstellerangaben. Die Gewährleistungspflicht erlischt unter folgenden Umständen:
(2) Bei Waren die von fremder Seite verändert, bearbeitet oder deren Mängel ohne Zustimmung beseitigt wurden.
Bei Fahrzeugen oder Teilen, die im Wettbewerb eingesetzt werden. Auf Wettbewerbsteile gibt es keine Garantie.
(3) Wenn der Einbau von Waren außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird.
(4) Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den reinen Teilersatz ohne Montagekosten. Gewährleistungsansprüche werden nur nach unverzüglicher, schriftlicher Meldung
anerkannt, und zwar bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Mängeln wird nach unserer Wahl Ersatz geleistet. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung bleibt dem Käufer das Recht der Rückgängigmachung des Vertrages. Hierzu muß uns die Ware frei zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz. Generell ausgeschlossen sind alle Folgeschäden oder Schäden durch nicht sachgemäße bzw. fachgerecht und angemessene Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Teile.
Für die bei Verwendung im Straßenverkehr erforderliche TÜV-Abnahme von Zubehör jeglicher Art übernehmen wir keine Gewähr.
§ 9 Stornierung
Wenn nach sechs Tagen kein Geldeingang bei uns festzustellen ist wird der Auftrag von unserer Seite storniert.Bei wieder aufnahme des Auftrag wird eine Storno Gebühr in Höhe von 9,49 € erhoben. Gutachten (ABE, ABG, Teilegutachten, Prüfberichte ect.) sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Beachten: Die AF-Carparts Consulting verkauft nicht das Gutachten wir beschaffen für unsere Kunden das pa.GA ect. (ABE, ABG, Teilegutachten, PÜ) die angebotenen Dokumente sind keine Orginale, es sind Kopien, und gescannte Dokumente in verschiedenen Dateien.
§ 10 Leistungsumfang
(1) Das Support-Ticketsystem ermöglicht es dem Kunden die Beratungskompetenz von AF-Carparts Consulting im Rahmen von einzelnen Anfragen in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck schließt der Kunde mit AF-Carparts Consulting eine entsprechende TS, die die von AF-Carparts Consulting zu erbringenden Beratungsleistungen konkretisiert. Nicht genutzte Anfragen verfallen nicht. Der Support steht dem Kunden von Montag bis Freitag (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung. AF-Carparts Consulting gewährleistet eine erste Reaktion binnen 24 Stunden nach Eingang.
(2)Sofern eine einzelne Anfrage des Kunden mehrere unterscheidbare Anfragen enthält, ist AF-Carparts Consulting berechtigt, diese Anfrage auf eine entsprechende Anzahl von Anfragen im Sinne des Ticketsystems aufzuteilen.
(3) Im Rahmen dieses Supports nimmt AF-Carparts Consulting keinen Zugriff auf das persönliche Daten des Kunden und erbringt keinen technischen Support am Fahrzeug vor Ort, sondern stellt den nachfolgend näher beschriebenen am Fahrzeug vor Ort, sondern stellt den nachfolgend näher beschriebenen Support ausschließlich über die Beantwortung der Kundenanfragen per E-Mail oder per telefonischem Rückruf zur Verfügung.
(4)Der Support auf Aufwandsbasis ermöglicht es dem Kunden, auf Basis einer zeitbezogenen Abrechnung die Beratungskompetenz von AF-Carparts Consulting. Zu diesem Zweck schließt der Kunde mit AF-carparts Consulting mittels entsprechender TS einen zeitlichen Vertrag über die Inanspruchnahme der nachfolgend näher beschriebenen Leistungen auf Basis einer zeitbezogenen Abrechnung, wobei in 1-Minuten-Einheiten abgerechnet wird die der Kunde selbst wählen kann.Der Support umfasst zunächst die in der TS vereinbarten Leistungen und wird durch den Kunden per E-Mail-Anfrage initiiert. Er wird durch AF-Carparts Consulting via E-Mail oder via Telefon erbracht.
(5) monatlich 5 Support-Freiminuten Unser Support
§ 11 Widerruf / Rückgabe
Ein Widerruf / eine Rückgabe ist ausgeschlossen.
§ 12 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich nie dergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.