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Willkommen bei Gutachtenmarkt

Gutachten weg - - was nun?

ABE und Teilegutachten kommen schnell unter die Räder.
Bei uns bekommen Sie Hilfe.

NEU SEIT DEM 1.05.2009 IST UNSER FORUM
Wenn Sie Probleme haben oder Ihr passendes Gutachten nicht finden, so schreibt einfach mal ins Forum.




Wir haben eine Datenbank von ca. 620 000 Gutachten und Abe. Wenn Ihr Gutachten oder Abe nicht in unserem Shop zur Verfügung steht, fragen Sie einfach per E-Mail oder unter der Servicenummer 0180 5300980 14 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.


Sie können auch per Fax bestellen! Für diesen Zweck haben wir ein Formular vorbereitet, welches Sie per Kontakt anfordern können. Alle persönlichen Koordinaten und Daten dienen ausschließlich nur der Bearbeitung Ihres Auftrages. Ihre persönlichen Daten werden gemäß dem DSG vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft und unwiederbringlich nach Erledigung des Auftrages gelöscht!


Einzel-Betriebserlaubnis


Wird der Umbau als "Komplett-Umbau", wie z.B. eine Kombination von Motor sowie serienfremden Rahmen und Zubehörteilen, durchgeführt, so wird der Motorroller durch eine Einzel-Betriebserlaubnis oder ein Typ-Gutachten für Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen. Das Fahrzeug ist in diesem Fall von einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu überprüfen, der ein Gutachten erstellt ( § 21 der StVZO ). Mit diesem Gutachten kann man bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Fahrzeugbrief beantragen. Durch das Straßenverkehrsamt wird dann eine Einzel-Betriebserlaubnis für den Motorroller erteilt.


Teilegutachten


Statt einer aufwendigen und teuren ABE können die Hersteller auch ein TÜV-Gutachten in Form eines Prüfberichts erstellen lassen. Das TÜV – Gutachten ist lediglich ein Gutachten über einen Gegenstand, jedoch nicht bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug. Aus diesem Grund muss das jeweilige Kfz beim TÜV vorgeführt werden, um den Gegenstand in die Papiere eintragen zu lassen. Häufig ist dies bei Lenkern oder Scheiben der Fall. Zubehörteile solten bei einem Umbau ein Teilegutachten besitzen, dies erleichtet die Abnahme. Dieses Gutachten ist immer mitzuführen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung


Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich, wenn der Umbau die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnte ( z.B. bei der Verwendung anderer Felgen- oder Reifengrößen ). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird schriftlich schriftlich vom Roller-Hersteller erstellt.
Bei manchen Umbauten oder Umrüstungen setzt der Fahrzeug-Hersteller gleichzeitig weitere Änderungen voraus ( z.b. bei Reifen, hier wird evtl. eine bestimmte Felgengröße vorausgesetzt oder bei Bremssystemen, welche nurr in Verbindung mit bestimmten Rädern zulässig sind ).

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